Willkommen in der Welt von ma-presence.online. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden in dem Wunsch nach Transparenz und Fairness erstellt, auch mit dem Ziel, unsere Geschäftsbeziehung zu Ihrer Zufriedenheit zu schützen und zu gestalten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) haben den Zweck, die Bedingungen festzulegen, die im Zusammenhang mit den von MPO, vertreten durch BB Switzerland Sàrl (nachfolgend: MPO) erbrachten Leistungen gelten, d.h. die Pflichten und Rechte der Parteien im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch MPO für den Kunden im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit.
Die vorliegenden AGB sind auf der Website von MPO(www.ma-presence.online) einsehbar und werden dem Kunden bei Bedarf und auf einfache Anfrage in Papierform oder als Computerausdruck ausgehändigt.
Artikel 1 - Identifikation von MPO
BB Switzerland GmbH ist eine 2016 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Schweizer Recht, deren Zweck insbesondere der Betrieb einer Agentur für digitales und Offline-Marketing und -Kommunikation ist; der Betrieb der Marke und des Dienstes ma-presence.online.
Firmenname: BB Switzerland Sàrl
Hauptsitz: Chemin des Fraisiers 13, 1212 Grand-Lancy - Schweiz
Geschäftsführer: Herr Amancio Luis COUGIL, mit der Befugnis zur Einzelunterschrift
IDEENUMMER: CHE-151.468.130
TVA-NUMMER: TVA-CHE-151.468.130
Kontakt-E-Mail: info@ma-presence.online
Website: www.ma-presence.online
Artikel 2 - Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet :
"Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "AGB": Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Maßgabe, dass diese jederzeit von MPO geändert werden können.
"MPO": BB Switzerland Sàrl, vertreten durch Herrn Amancio Luis COUGIL.
"Kunde": Jede natürliche oder juristische Person, die die Dienste von MPO in Anspruch genommen hat.
"Leistungen": Die Gesamtheit der von MPO dem Kunden angebotenen Dienstleistungen.
"Angebot" oder "Offerte": Ein schriftliches Dokument oder eine Online-Transaktion, in dem MPO seine Dienstleistungen einem oder mehreren Kunden anbietet. Das Dokument oder die elektronische Bestätigung gibt den Umfang der betreffenden Leistung sowie den Preis an. MPO verpflichtet sich, den Inhalt des Dokuments oder der elektronischen Bestätigung nicht zu ändern, bis der Kunde seine Annahme oder Ablehnung innerhalb der ihm gesetzten und auf dem Dokument oder der elektronischen Bestätigung angegebenen Frist zum Ausdruck gebracht hat. Nach Ablauf dieser Frist kann MPO den Inhalt des Dokuments oder der elektronischen Bestätigung frei ändern.
"Auftrag": Schriftliche Vereinbarung (z. B. Annahme eines Angebots, einer Bestellung, Online-Transaktion), die der Kunde MPO über die Lieferung oder/und Ausführung von Dienstleistungen erteilt und die insbesondere die Menge, die Eigenschaften, die Preisbedingungen, die Ausführungs- und Zahlungsfristen dieser Dienstleistungen festlegt.
Artikel 3 - Zweck
Zweck dieser AGB ist es, die Rechte und Pflichten von MPO und des Kunden in Bezug auf die von MPO bereitgestellten Tools festzulegen: Präsenzverwaltung, Verwaltung von Erfahrungsberichten, Buchungssystem.
Artikel 4 - Verkaufsbedingungen
Die vorliegenden AGB regeln die Beziehungen zwischen MPO und dem Kunden, vorbehaltlich spezieller und zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Jede Bestellung von Leistungen, die von MPO vermarktet werden, führt zur vollständigen und vorbehaltlosen Annahme der vorliegenden AGB durch den Kunden, der ausdrücklich bestätigt, die vorliegenden AGB zu akzeptieren, und zwar ohne jegliche Änderung und in ihrer Gesamtheit, von der er erklärt, sie zur Kenntnis genommen zu haben. Keine besondere Bedingung kann, außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MPO, den vorliegenden AGB vorgehen.
MPO kann die vorliegenden AGB frei ändern. Im Falle von Änderungen dieser AGB wird MPO den Kunden per Post oder E-Mail darüber informieren und dem Kunden eine Frist von 15 Tagen ab Versand der Änderungsmitteilung einräumen, um den Änderungen zu widersprechen. Wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht, werden die Änderungen automatisch in das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MPO aufgenommen. Der Erhalt von Änderungen der vorliegenden AGB obliegt dem Kunden, der sich verpflichtet, die Sendungen an die vom Kunden übermittelten physischen und elektronischen Adressen regelmäßig zu überprüfen. Der Kunde trägt somit das Risiko der Zustellung, die rechtsgültig an die vom Kunden übermittelten Adressen gesendet wurde.
Artikel 5 - Bestellung von Leistungen
Jede Bestellung impliziert die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB durch den Kunden ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde seine Unterschrift auf eine Bestellung setzt oder eine Online-Transaktion auf der Website ma-presence.online durchführt.
Besondere Bedingungen zwischen MPO und dem Kunden, die im Widerspruch zu einem der Artikel dieser AGB stehen, müssen schriftlich vereinbart werden.
Ein unterzeichneter Auftrag oder eine Online-Transaktion auf der Website ma-presence.online durch den Kunden gilt als feste und endgültige Bestellung. Sie muss in vollem Umfang gemäß den im unterzeichneten Dokument festgelegten Bedingungen erfüllt und bezahlt werden. Bei Online-Zahlungen in monatlicher Form muss der Kunde die monatlichen Zahlungen (Abonnement) leisten.
Alle von MPO veranlassten Arbeiten, die zusätzliche Kosten zu Lasten des Kunden verursachen, die nicht in der Bestellung auf ma-presence.online vorgesehen sind, sind Gegenstand eines vorherigen Kostenvoranschlags oder einer zusätzlichen Online-Bestellung, die der Annahme bedarf.
Die Ausführung der vorgesehenen Leistungen erfolgt erst, nachdem der Kunde die erste von MPO angeforderte Monatsrate auf die von MPO angegebene Bankverbindung oder online auf der Website gezahlt hat.
Artikel 6 - Erneuerung des Abonnements
Beim Abschluss eines Monats- oder Jahresabonnements erfolgt die Verlängerung durch automatische Zahlung nach Ablauf des ursprünglichen Bezugszeitraums. Der Vertrag wird also bis zu seiner Unterbrechung automatisch verlängert.
Artikel 7 - Haftung von MPO
Die Haftung von MPO beschränkt sich auf Inhalte, über die sie die direkte Kontrolle hat.
MPO ist nicht für Leistungen jeglicher Art verantwortlich, die von anderen Anbietern erbracht werden.
MPO haftet nicht für versehentliche oder vorsätzliche Schäden, die dem Kunden durch Dritte aufgrund der Internetverbindung von MPO zugefügt werden.
MPO ist auch nicht verantwortlich für einen unberechtigten Zugriff Dritter auf die digitalen Daten des Kunden.
MPO behält sich das Recht vor, die Daten des Kunden nach schriftlicher Zustimmung des Kunden für die Kommunikation als Referenz zu verwenden.
Artikel 8 - Pflichten des Kunden
Falls der Kunde MPO Informationen zur Verfügung stellt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, müssen diese Informationen gemäß den Spezifikationen von MPO übermittelt werden.
Die Verbindung zur MPO-Software wird erst nach 5 Werktagen hergestellt, sobald der Zugriff auf den Google-Einrichtungsdatensatz über die folgende Zugangsnummer 5606979318 und den Zugriff auf jeden anderen erforderlichen Kanal genehmigt wurde.
Artikel 9 - Preise für Dienstleistungen, Rechnungsstellung, Abrechnung
Jede Bestellung wird für eine vertragliche Mindestlaufzeit von 12 Monaten getätigt.
Die Preise für die angebotenen Leistungen sind die auf der Website von MPO: ma-presence.online genannten Preise; sie verstehen sich ohne Steuern, d. h. ohne Mehrwertsteuer, und sind in der angegebenen Währung und auf die angegebene Art und Weise zahlbar.
MPO bietet eine jährliche Zahlung und eine Zahlung der Leistungspreise in monatlichen Raten an. Im Falle einer solchen Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde, die monatlichen Raten innerhalb der vereinbarten Fristen zu zahlen. Jede Verzögerung von mehr als zehn (10) Tagen bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden in diesem Absatz führt zur sofortigen Fälligkeit des noch ausstehenden Restbetrags und zur vorübergehenden Sperrung des Zugangs zur MPO-Plattform.
MPO ist daher berechtigt, den Zugang bei Nichtzahlung zu sperren.
Die Nichtzahlung innerhalb der oben genannten Fristen hat zusätzliche Kosten zur Folge, die vom Kunden zu tragen sind.
Die nicht fristgerechte Zahlung durch den Kunden führt dazu, dass MPO folgende Verzugsgebühren in Rechnung stellt:
- CHF 25.-, ohne Steuer, für die erste Mahnung ;
- CHF 30.-, ohne Steuer, für die zweite Mahnung ;
- CHF 45.-, ohne Steuer, für die dritte Mahnung ;
- Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr ab dem Ablauf der in der zweiten Mahnung gesetzten Frist.
Nach der dritten Mahnung kann MPO rechtliche Schritte gegen den Kunden einleiten, der auch alle Kosten der Rechtsverfolgung, einschließlich der Anwaltskosten, zu tragen hat.
Die Preise für MPO-Leistungen können von Jahr zu Jahr variieren.
Bei der Rechnungsstellung wird ein Mehrwertsteuersatz von 7,7 % angewendet. Der oben genannte Satz hängt von der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Gesetzgebung ab.
Die Abonnementsbestätigung, die Sie nach einer Transaktion auf der Website ma-prensence.online per E-Mail erhalten, gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.
Artikel 10 - Datenschutz, DSGVO und nLPD
MPO hält sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen.
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
Die für die Verwaltung der Bestellung erforderlichen Informationen werden elektronisch verarbeitet.
Die vom Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung eingereichten oder übermittelten personenbezogenen Daten werden nur in diesem Rahmen verwendet und nur so lange gespeichert, wie es für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung erforderlich ist.
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde ihr im Rahmen der Ausführung eines Auftrags übermittelt hat, werden mit Vorsicht, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit behandelt:
- Firmenname und Name der Marke
- Vorname der Kontaktperson
- Name der Kontaktperson
- Adresse des Unternehmens
- Telefon
- Daten zur Vorstellung des Unternehmens
- Öffnungszeiten
- Beschreibung
- Fotos
Persönliche Daten werden nicht offengelegt oder mit Dritten geteilt. Der Kunde erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass MPO die Früchte seiner für den Kunden geleisteten Arbeit sowie die vom Kunden erzielten Leistungen Dritten gegenüber darstellt. Wenn der Kunde nicht als Referenz von MPO erscheinen möchte, muss er dies bei der Unterzeichnung des Auftragsdokuments schriftlich beantragen.
MPO kann nicht für die Auslegung und Nutzung der DSGVO oder nLPD durch den Kunden verantwortlich gemacht werden. MPO ist im Rahmen aller für den Kunden erbrachten Leistungen nur zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet.
MPO kann insbesondere in den folgenden, nicht erschöpfenden Fällen nicht haftbar gemacht werden:
- Der Kunde nutzt externe Dienste, von denen MPO keine Kenntnis hat oder deren Nutzung und/oder Integration nicht von MPO initiiert wurde;
- Die oben genannten externen Dienste erlauben es nicht, die Tracking-Tracker zu löschen oder zu ändern;
- Einer der MPO-Anbieter hat seine eigenen Verpflichtungen im Hinblick auf die DSGVO und nLPD nicht erfüllt;
- Die Datenschutzbestimmungen kamen, um sich weiterzuentwickeln.
Artikel 11 - Geistiges Eigentum
MPO bleibt alleiniger Eigentümer aller Urheberrechte, die sich aus den erbrachten Leistungen und Diensten ergeben.
MPO ist nicht verantwortlich für Hacking oder andere Formen des unrechtmäßigen Eindringens von Dritten in die Plattformen des Kunden. Der Kunde kann MPO nicht für Schäden haftbar machen, die von einem Dritten in irgendeiner Weise verursacht wurden.
MPO unternimmt alle Anstrengungen, um den Zugang zu seiner Plattform zu sichern.
Artikel 11 - Zeit der Verfügbarkeit der Software
MPO und seine Lieferanten halten jederzeit eine Mindestverfügbarkeitszeit von 99 % ein. Probleme werden innerhalb eines bestimmten Zeitraums behoben :
- 24 Stunden für jeden kritischen Vorfall, der sich während der Arbeitstage ereignet
- 48 Stunden für jeden kritischen Vorfall, der sich außerhalb der Arbeitstage oder am Wochenende ereignet.
- 48 Stunden für einen nicht kritischen Vorfall, der sich an Werktagen ereignet hat
- 72 Stunden bei nicht kritischen Vorfällen, die sich außerhalb von Arbeitstagen oder an Wochenenden ereignet haben.
Artikel 12 - Googles Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Rahmen des Dienstes zur Verwaltung der Präsenz über den Niederlassungseintrag von Google gelten für den Kunden und für MPO die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google: https: //policies.google.com/terms?hl=en-US
Artikel 12 - Von MPO angebotene Leistungen
Der Zugriffsprozess auf die Software ist wie folgt vorgesehen:
Zugriff auf die Software mit den MPO-Anmeldedaten. Das Tool zur Verwaltung der Online-Präsenz und der Google-Gutachten ist verfügbar, sobald die Zahlung direkt auf der Plattform erfolgt ist, und zwar innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang.
Die folgenden Leistungen sind im Basisvertrag enthalten:
- Verwaltung der Anwesenheit.
1.1 MPO verpflichtet sich, die Inhalte des Kunden an die Websites der Partner zu übermitteln und zur Verfügung zu stellen. Bei den Partnerseiten handelt es sich um Google, Facebook, Apple, Snapchat, Factual, 118000, Mapstr, Here, Tomtom, Waze, Hoodspot.
Die Partner-Websites können ihre Grafiken, ihre Anzeigepolitik und ihre Geschäftspolitik in Bezug auf die Anzeige von Inhalten jederzeit und frei ändern. MPO kann daher keine Verpflichtung eingehen, bestimmte Informationen und Kundeninhalte auf bestimmten Plattformen oder sogar auf einer bestimmten Partner-Website zu veröffentlichen. Stattdessen verpflichtet sich MPO, sich nach besten Kräften zu bemühen, dass die vom Kunden übermittelten Kundeninhalte so schnell wie möglich auf den Partner-Websites veröffentlicht werden. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Informationen und den Inhalt des Kunden, die vor, während und nach der von MPO erbrachten Leistung auf den öffentlichen Einträgen der Partner veröffentlicht werden. Er behält die Möglichkeit, diese Informationen selbstständig zu ändern, indem er den Anweisungen der Partner folgt. Im Falle der Kündigung seines Abonnements der MPO-Dienste verpflichtet sich der Lieferant, keine neuen Informationen über den Kunden zu verbreiten und die Inhalte des Kunden, die vor dem Datum der Kündigung des Abonnements des Kunden bei den Partnern verbreitet wurden, nicht zu verschlechtern und/oder zu verändern.
1.2 Inhalt des zu verbreitenden Clients.
MPO verpflichtet sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, dass die Partner möglichst viele der vom Kunden übermittelten Daten integrieren, darunter: i. Name des Unternehmens; ii. Adresse (Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land); iii. Kategorien (Art der Tätigkeit); iv. Telefonnummer; v. Url der Website des Kunden; vi. Öffnungszeiten; vii. Außergewöhnliche Öffnungszeiten; viii. Fotografien des Unternehmens; ix. Beschreibung des Unternehmens oder der Verkaufsstelle.
1.3 Google Posts.
Ein Google Post ist eine temporäre Beilage, die auf einem Google Business-Eintrag veröffentlicht werden kann und lokalen Unternehmen die Möglichkeit bietet, auf bestimmte Neuigkeiten (z. B. Sonderangebote, Veranstaltungen) hinzuweisen. Wenn der Kunde weniger als 10 POIs hat, kann er alle seine Google Posts von MPO aus verwalten, die dann automatisch mit seinen Google Business-Einträgen synchronisiert werden.
- Verwaltung von Meldungen.
2.1. Abruf der Kundenmeinungen von den Partnern (Google & Facebook)
MPO verpflichtet sich, dem Kunden eine Lösung zur Überwachung der lokalen Bewertungen zur Verfügung zu stellen, die die Bewertungen zu seinen Einrichtungen, die von Internetnutzern auf den Websites der Partner veröffentlicht werden, zentralisiert, damit der Kunde leichter darauf reagieren kann. Die Websites der Partner können ihre Politik zur Bereitstellung von Bewertungen jederzeit und frei ändern. MPO kann sich daher nicht zu einer Ergebnisverpflichtung hinsichtlich des Abrufs von lokalen Bewertungen verpflichten.
2.2. Beschreibung des Dienstes.
Die Dienstleistung Verwaltung von Stellungnahmen umfasst insbesondere: i. Die Zentralisierung der Stellungnahmen auf der MPO-Plattform, auf die der Kunde Zugriff hat. ii. Die erleichterte Beantwortung von Stellungnahmen aus den MPOs heraus. iii. Die Definition von wiederverwendbaren und dynamischen Vorlagen für die Beantwortung von Stellungnahmen. Das Programm zur Überwachung der Bewertungen wird diese mindestens alle 24 Stunden auf den Partner-Websites sammeln. Die Partner-Websites können ihre Richtlinien für die Bereitstellung von Beiträgen jederzeit und frei ändern. MPO kann sich daher nicht zu einer Ergebnisverpflichtung in Bezug auf die Sammlung von lokalen Beiträgen verpflichten. Dagegen verpflichtet sich MPO, alle Anstrengungen zu unternehmen, um so häufig wie möglich alle Bewertungen auf der Plattform zu zentralisieren.
2.3 Vorlagen für die Beantwortung von Stellungnahmen.
Der Dienst zur Verwaltung von Beiträgen enthält eine Funktion, die dem Kunden Vorlagen für die Beantwortung von Beiträgen, auch als "Beitragsvorlagen" bezeichnet, zur Verfügung stellt. Auf diese Weise hat der Kunde beim Verfassen einer Antwort Zugriff auf vorgefertigte Vorlagen, die er vor der Veröffentlichung seiner Antwort frei bearbeiten kann. Diese Vorlagen stammen aus einer Liste von Vorlagen, die MPO direkt anbietet.
Die folgenden Optionen sind zum Zeitpunkt der Bestellung oder später auf Wunsch des Kunden verfügbar:
Zur Erinnerung zum Zeitpunkt der Bestellung: Die verfügbaren Optionen sind : Anwesenheitsmanagement und Meldungsmanagement.
Auf Wunsch des Kunden ist auch ein Booster für Erfahrungsberichte erhältlich. Er wird in Form eines QR-Codes dargestellt und erleichtert dem Kunden den Zugang zum Schreiben eines Erfahrungsberichts auf dem Google-Eintrag. Google kann seine Richtlinien für die Abgabe von Erfahrungsberichten jederzeit und frei ändern. MPO kann sich daher nicht zu einer Ergebnisverpflichtung in Bezug auf die auf Google Business-Einträgen abgegebenen Erfahrungsberichte verpflichten.
Weitere kostenpflichtige Optionen sind in MPO verfügbar, wie z. B. das Tool für die Verwaltung von Buchungen und Anbietern.
Artikel 13 - Kündigung des Vertrags
MPO behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einem Kunden formlos und ohne Entschädigung zu kündigen, wenn eine der Klauseln der vorliegenden AGB nicht eingehalten wird. Der Kunde trägt alle Folgen der Kündigung.
Der MPO-Dienst wird für ein Jahr ab dem Zahlungsdatum + 5 Tage vertraglich vereinbart.
MPO und der Kunde können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende für die nächste Vertragsperiode kündigen. Die laufende Vertragsperiode (laufendes Jahr) ist unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung fällig.
Artikel 14 - Beschwerden
Die gelieferten Dienstleistungen müssen beim Empfang durch den Kunden kontrolliert werden. Alle Beanstandungen bezüglich der Qualität der Dienstleistung müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Dienstleistung schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls gelten die gelieferten Dienstleistungen als konform.
Artikel 15 - Fristen
Schriftliche oder mündliche Lieferfristen sind unverbindlich.
Die von MPO angegebenen Lieferzeiten gelten nur im Rahmen der technischen und personellen Kapazitäten von MPO, um die Bestellungen zu erfüllen.
Der Kunde kann von MPO weder die Lieferung des Auftrags und/oder der vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt noch die Zahlung einer Entschädigung jeglicher Art verlangen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Summe verpflichtet.
Artikel 16 - Steuern
MPO behält sich das Recht vor, jede neue Steuer oder jede Erhöhung des Satzes bestehender Steuern unverzüglich weiterzugeben.
MPO erhebt die Mehrwertsteuer auf alle Leistungen, die gemäß den in der Schweiz geltenden Gesetzen geschuldet werden, einschließlich der Kosten, die im Auftrag des Kunden anfallen.
Artikel 17 - Informationspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, MPO unverzüglich über jede Änderung seiner Situation zu informieren: Änderung der Adresse, der Telefonnummer oder der Bankverbindung/Transaktionskarten.
Artikel 18 - Höhere Gewalt
Keine der beiden Parteien haftet gegenüber der anderen für die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer Verpflichtung aus dem vorliegenden Vertrag, die durch die andere Partei infolge des Eintretens eines Falles höherer Gewalt verursacht wurde.
Höhere Gewalt setzt die Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag für die Dauer ihres Bestehens aus. Sollte die höhere Gewalt jedoch länger als 90 (neunzig) Arbeitstage andauern, kann der Vertrag von jeder der Parteien 8 (acht) Arbeitstage nach dem Versand eines Einschreibens, in dem diese Entscheidung mitgeteilt wird, gekündigt werden.
Als unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt gelten Pandemien, behördlich angeordnete oder empfohlene Einschließungen, Diebstahl oder Zerstörung von Produktionsmitteln, Voll- oder Teilstreiks, die den reibungslosen Betrieb von MPO oder eines MPO-Lieferanten, Subunternehmers oder Transportunternehmens behindern, sowie die Unterbrechung des Transports, der Energieversorgung, der Rohstoff- oder Ersatzteillieferung.
Artikel 19 - Verschiedene Bestimmungen
Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung oder infolge einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt diese Klausel als nicht geschrieben und der Rest des Vertrags behält seine volle Gültigkeit.
Diese AGBs annullieren und ersetzen alle vorherigen AGBs von MPO.
Artikel 20 - For- und Rechtswahlen
Auf alle von MPO erbrachten Leistungen und auf diese AGB findet Schweizer Recht Anwendung.
Das Gericht des Kantons Genf ist für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der vorliegenden AGB und der damit verbundenen Einzelverträge zuständig.
Genf, den1. Juli 2023, mit sofortiger Wirkung.